Revolutionäre Alternative RT

"Wo der Staat anfängt, hört das Individuum auf." – Michail Bakunin

Posted by rareutlingen On Februar - 4 - 2012 0 Comment

Die Zelle ist ein seit über 40 Jahren selbstverwaltetes Jugend- und Kulturzentrum, indem Jugendliche ehrenamtlich und eigenverantwortlich wichtige Jugend- Kultur- und Bildungsarbeit leisten. Wenn man davon ausgeht, dass im Durchschnitt ein bzw. eine ZellemitarbeiterIn ca. drei Jahre Zelle macht, haben schon über 14 Generationen Jugend und Kulturarbeit in der Zelle organisiert.

Das Amt für öffentliche Ordnung versucht unserer Meinung nach einem Jugend- und Kulturzentrum mit langer Tradition in Reutlingen Steine in den Weg zu legen, wenn nicht sogar selbstverwaltete Jugend- und Kulturarbeit in Reutlingen unmöglich zu machen. Die Zelle ist aber ein wichtiger Bestandteil der Jugendkultur in Reutlingen. Sie veranstaltete in den letzten Jahren, neben von Jugendlichen selbstorganisierten Partys, verschiedenste Konzerte, Theaterstücke, Vorträge und Workshops. Sie machen diese Veranstaltungen nicht, um Gewinn zu erzielen, sondern versuchen unkommerzielle Kulturarbeit zu leisten, die für jeden bezahlbar ist und somit niemanden ausschließt. Die Zelle soll Raum und Möglichkeit bieten, dass Jugendliche selbstständig und ohne finanzielle Eigenleistung Veranstaltungen planen, durchführen und genießen können.

Sie versuchen einen Rahmen zu bieten, indem sich Jugendliche treffen und Zeit verbringen können. Aber die Zelle ist mehr als nur Treffpunkt und Veranstaltungsraum. Nicht umsonst ist die Zelle seit 1981 anerkannter Träger außerschulischer Jugendbildung. Neben verschiedenen Vorträgen und Workshops, die eher der klassischen Bildungsarbeit zuzuordnen sind, sehen wir die Zelle vor allem als Begegnungsstätte. Bei ihr kann man lernen, miteinander umzugehen, miteinander zu diskutieren, sich aneinander zu „reiben“, Verantwortung zu übernehmen, sich gegenseitig zu helfen, sich gegenseitig Dinge beizubringen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Alles Dinge die in der typischen Bildungseinrichtung, der Schule, unserer Meinung nach viel zu kurz kommen. Deshalb sehen wir schon das sich gemeinsam in der Zelle Treffen, Aufhalten und zusammen Arbeiten, ob zu öffentlichen Veranstaltungen oder auch im internen Rahmen, als eine Form der Bildung an. Die Zelle bietet die Möglichkeit ungezwungen zu lernen, sich zu engagieren und Erfahrungen zu sammeln.

Das Amt für öffentliche Ordnung kam auf die Zelle zu und forderte sie mit einer Verfügung auf eine Gaststättenkonzession zu beantragen. Dagegen legten sie Widerspruch ein, dem weder vom Amt für offentliche Ordnung, noch vom Regierungspräsidium Tübingen stattgegeben wurde. Die Auseinandersetzung gipfelte darin, dass sie Klage gegen die Stadt Reutlingen erheben mussten. Allerdings sehen wir das ganze Vorgehen eher als Versuch der Jugend- und Kulturarbeit der Zelle das Wasser abzugraben und das mit dem Vorwand einer Gaststättenkonzession.

Da die Zelle keine Gaststätte ist und auch nicht als eine eingestuft werden will, weigern sie sich bis heute dieser Forderung nachzukommen. Es kommt noch erschwerend hinzu, dass ihr die Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger außerschulischer Jugendbildung nach §4 Absatz 3 verbieten ein Gewerbe anzumelden. Die Zelle unterstellt berechtigterweise dem Amt für öffentliche Ordnung, dass hier versucht wurde ihr eine Falle zu stellen. Würden sie eine Gaststättenkonzession beantragen und damit eine Gewerbe anmelden, würden sie dadurch auch eine Voraussetzung der Anerkennung als Träger der außerschulischen Jugendbildung verlieren. Diese könnte ihr dadurch aberkannt werden. Im Zuge des Verfahrens hat das Finanzamt Reutlingen ohne ersichtliche Gründe beim Landratsamt schon eine Prüfung ihrer Tätigkeit als Träger außerschulischer Jugendbildung eingeleitet.

Für sie unverständlich ist auch, warum das Amt für öffentliche Ordnung ausgerechnet jetzt mit der Forderung nach einer Konzession kommt. Die Zelle gibt es ja nicht erst seit gestern. Es ist auch nicht so, dass die Zelle das einzige Jugend- und Kulturzentrum wäre, das keine Gaststättenkonzession hat. Ferner ist es so, dass seit dem Erlass des Jugendbildungsgesetzes am 6. Mai 1975 anerkannte Träger der außerschulischen Jugendbildung, wie oben schon erwähnt, keine Gewerbe anmelden dürfen. Die meisten Jugendhäuser in Baden-Württemberg, sofern sie nach 1975 als Träger der außerschulischen Jugendbildung anerkannt wurden besitzen keine Gaststättenkonzession. Eine Ausnahme stellen die Jugendhäuser dar, die schon vor 1975 eine Konzession besaßen. Davon abgesehen, finden wir es auch unverschämt die Zelle als reine Gaststätte abzustempeln. Sie haben nie zum reinen Schankbetrieb geöffnet, auch herrscht bei ihr kein Verzehrzwang. Viel mehr soll der Getränkeverkauf nur begleitender Rahmen der Kulturveranstaltungen sein. Zusätzlich haben sie auch nicht die Absicht sich mit dem Verkauf von Getränken dumm und dämlich zu verdienen. Dies sollte eigentlich schon bei der Betrachtung ihrer Getränkepreise ersichtlich sein. Alkoholfreie Getränke kosten bei ihr alle maximal 1,- € und sind damit so günstig wie nirgends in Reutlingen. Alkoholische Getränke sind bei der Zelle teurer, da sie es nicht für sinnvoll halten Alkohol zu günstig zu verkaufen (und dadurch übermäßigen Alkoholismus zu fördern). Ihr Ziel ist es nicht Jugendlichen so günstig als möglich Zugang zu Alkohol zu verschaffen – im Gegenteil. Sie wollen Jugendlichen die Möglichkeit bieten in einem kontrollierten Rahmen den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu erlernen. Wenn sich Jugendliche irgendwo in der Stadt sinnlos betrinken kann nicht von einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol geredet werden. Dieses Problem wird auch nicht damit gelöst, indem man einfach den abendlichen Aufenthalt zum Beispiel in der Pomologie bzw. auf öffentlichen Plätzen verbietet. Verbote sind keine Lösung und führen
nur dazu, dass sich das eigentliche Problem verlagert und somit noch unkontrollierbarer wird. So kam es zum Beispiel dazu, dass seit dem nächtlichen Aufenthaltsverbot in der Pomologie vermehrt Jugendliche zur Zelle auf das Gelände kamen. Und zwar nicht um in die Zelle zu gehen,  sondern um sich auf dem Vorplatz der Zelle mit mitgebrachtem Alkohol zu betrinken. Nach dem Motto:Vor der Zelle ist es ja hell und da ist was los.

Das ihr die Stadt jetzt die Vorfälle mit Betrunken Jugendlichen im Umfeld der Zelle anhängen will empfinden wir als Frechheit! Wenn sich Jugendliche beim REWE oder an Tankstellen Alkohol besorgen und sich dann auf dem Zelle-Gelände betrinken, kann man das nicht der Zelle in die Schuhe schieben. Sie haben inzwischen vor der Zelle Linien auf den Boden gemalt, die signalisieren, dass direkt vor der Zelle kein mitgebrachter Alkohol konsumiert werden darf. Aber eigentlich wäre es Sache der Stadt sich um das Problem zu kümmern. Sie sind auch gerne bereit, wenn es um konkrete Probleme geht, sei es zum Beispiel mit Lärmbelästigung von Anwohnern oder Müll auf dem Vorplatz der Zelle, mit der Stadt in Dialog zu treten. Aber sie sind nicht dazu bereit sich Versäumnisse anderer in die Schuhe schieben zu lassen oder gar eine Konzession zu beantragen, die in keinster Weise für die aufgetretenen Probleme eine Lösung bietet, noch sich in Fallen locken zu lassen, die ihren Status als anerkannter Träger außerschulischer Jugendbildung gefährden!

rareutlingen

  • RSS
  • Delicious
  • Digg
  • Facebook
  • Twitter
  • Linkedin


neun − 4 =